Ihre Einrichtung hat mit Ihnen, als zertifizierte/r Praxisanleiter/in die rechtmäßige Befähigung, Schüler:innen in der generalistischen Pflege auszubilden. Damit Sie diese Erlaubnis nach § 4, (3) PflAPrV nicht verlieren und auch weiterhin als Fachprüfer/in nach § 10, (1), Satz 4 bei der Examensprüfung eingesetzt werden können, müssen Sie jedes Jahr in der Zeit vom 15.06. bis 14.06. des Folgejahres eine 24-stündige PA-Fortbildung (Refresher) vorweisen. Darin enthalten sind mindestens 12 Std. pädagogischer Anteil.
10.06.2025: „Psychiatrische Krankheitsbilder in der Pflege“
Ein Überblick über einige psychische Störungen Mit neurokognitiven Erkrankungen, wie Parkinson oder dementiellen Erkrankungen, sind Pflegende und Betreuende vertraut. Doch die uns anvertrauten Menschen leiden oftmals auch unter anderen psychischen Störungen, die wir häufig übersehen oder falsch einordnen, weil wir die Erkrankungen und ihre Symptome nicht erkennen. Unser Handeln entspricht dann so manches Mal nicht den besonderen Bedürfnissen der uns anvertrauten Menschen. Im schlimmsten Fall kann es uns passieren, dass wir eine bestehende psychische Störung sogar noch verschlimmern – mit den entsprechenden Konsequenzen für unsere KlientInnen und für unsere Arbeit. Die Kenntnis wesentlicher psychischer Störungen und ihrer Symptome ist ein erster Schritt, um in Pflege und Betreuung sicheren Boden zu gewinnen und den uns anvertrauten Menschen angemessen zu begegnen. In dieser Fortbildung lernen Sie einige wichtige psychische Störungen und deren Symptomatik kennen. Sie lernen, was Sie beachten müssen, um gelingende Beziehungen zu den Betroffenen aufbauen zu können.
Inhalt:
- Wann spricht man von einer psychischen Störung?
- Was sind affektive Störungen (Depression, Bipolare Störung)?
- Was sind Angststörungen (Phobien, Generalisierte Angststörung, …)?
- Was sind Zwangsstörungen (Ritualverhalten, ständiges Reinlichkeitsbedürfnis, …)?
- Schizophrenie • Substanzgebrauchsstörungen (Alkohol- und Drogenmissbrauch)
11.06.2025: „Vorbehaltsaufgaben - Was dürfen nur die PFK künftig durchführen?“
Inhalt:
- PflBG
- Pflegekammer pro und contra
- Vorbehaltsaufgaben in der Pflege
- Horizontale vs. vertikale Pflegedelegation
- WB-Ordnung 2023
- Wahlrecht n. §59 PflBG
Ziele:
- Rechtssicherer Umgang mit delegierten Pflegeleistungen
- Vor- und Nachteile des Wahlrechtes nach dem PflBG
- Alternative Prüfungsgestaltungen
12.06.2025: „Straf- und zivilrechtliche Haftungsfragen in der Praxisanleitung“
Von der freiheitsentziehenden Maßnahme bis zum Pflegefehler…
Die Veranstaltung soll Rechtssicherheit im Berufsalltag und im Umgang mit Auszubildenden vermitteln.
Zielgruppe:
Weitergebildete Praxisanleiter*innen
Umfang:
dreitägige Fortbildung / 24 x 45 Minuten
jeweils 09.00 - 16.00 Uhr
Ort:
Bergische Diakonie Aprath
Schule für Pflegeberufe
Noldestr. 5, 42551 Velbert
Dozenten:
Torsten Kannenberg, Soziologe
NN, Hauptamtliche Lehrkraft Schule für Pflegeberufe
Sandra Borchert, Rechtsanwältin
Kosten:
Jeder Tagestermin (8 Std.) kann einzeln, je nach thematischem Interesse, oder zusammenhängend gebucht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie insgesamt 3 Tage (24 Std.) Fortbildung pro Jahr benötigen.
Pro Tagesveranstaltung 140,00 €
3 zusammenhängende Tage: 398,00 €
Kooperationspartner/innen mit Schüler/innen, die sich zur Zeit in der Ausbildung an unserer Schule befinden:
Pro Tagesveranstaltung: 126,00 €
3 zusammenhängende Tage: 359,00 €
Mitarbeiter/innen der Bergischen Diakonie:
Pro Tagesveranstaltung: 112,00 €
3 zusammenhängende Tage: 319,00 €
Bei jeder Veranstaltung ist das Catering mit Kaffee, Tee, Kaltgetränken und das Mittagessen inklusive.
Infomaterial: