Lieferketten

Grundsatzerklärung der Bergischen Diakonie zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechts­verletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

Einführung

Als evangelisch-diakonischer Träger erbringt die Bergische Diakonie vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes qualifizierte soziale Dienstleistungen. In diesem Sinn gestalten wir unsere Arbeit mit drei übergreifenden Zielen – christliches Leben, professionelle Arbeit und verantwortliches Wirtschaften. Gleichzeitig sind wir uns des daraus entstehenden Spannungsfeldes bewusst.

Achtung der Menschenrechte

Wir bekennen uns als Mitglied des Diakonischen Werks Rheinland Westfalen Lippe unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte.

Wir verpflichten uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Wir sind verpflichtet die im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts geltenden gesetzlichen Bestimmungen – u. a. Arbeitsrechtsregelungen, Mitarbeitervertretungsgesetz – einzuhalten und anzuwenden.

Unser Grundsatzverständnis beruht auf den internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
  • Prinzipien des UN Global Compact
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.

Nachhaltigkeit

Wir nehmen unsere Verantwortung in Gesellschaft und Politik wahr. Das verpflichtet uns auch zu einem ökologisch verantwortlichen Umgang mit Ressourcen.

Pflichten und Erwartungen

Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen können.

Wir legen den Fokus unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse insbesondere auf folgende Themenfelder, die wir als wesentlich für unser Unternehmen definiert haben. Hier sehen wir die größten Risiken, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten stehen können:

  • Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Alter, Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (z. B. im Fall von ungeregelter Leiharbeit oder Missbrauch von Kurzzeitverträgen)
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
  • Gefährdung von Gesundheit durch Umweltverschmutzung

Umsetzung

Für die Bergische Diakonie ist die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess.

Wir führen eine regelmäßige Risikoanalyse im Kontext unserer Geschäftstätigkeit durch. Diese erfolgt entsprechend § 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei unseren unmittelbaren Lieferanten. 

Weiterhin prüfen wir eigene Beschaffungsprozesse sowie unsere internen Strukturen und die unserer unmittelbaren Zulieferer, um anhand derer die ermittelten Risiken zuzuordnen, die eine Gefährdung der Menschenrechte darstellen könnten.

Die Risikoanalyse erfolgt mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen.

Unsere Lieferanten sind aufgefordert, sich mindestens an die ILO-Kernarbeitsnormen zu halten.

Beschwerdemanagement

Die Bergische Diakonie erweitert das bestehende innerbetriebliche Beschwerdemanagement (Interne Meldestelle) um die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Prävention und Abhilfe

Die Bergische Diakonie bittet alle Interessensgruppen ihre Bedenken zu den formulierten Grundsätzen sowie vermutlichen Verstößen gegen gesetzliche Richtlinien und/oder Bestimmungen und unsere Werte / Anforderungen umgehend zu äußern.

Etwaige festgestellte Verdachtsmomente oder konkrete Hinweise über mögliche Menschenrechtsverletzungen werden von uns untersucht. Wir werden diesen sorgfältig nachgehen und angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen. Unsere Lieferanten sind verpflichtet bei der Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren. Die Bergische Diakonie behält sich bei die im Zusammenhang mit ihren Lieferanten festgestellten Verletzungen der Menschenrechte - je nach Schwere - angemessene Reaktionsmöglichkeiten vor.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten und bearbeiten jede Meldung. Sensible Informationen werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.

Unsere Grundsatzerklärung veröffentlichen wir über unsere Internetpräsenz (www.bergische-diakonie.de). Sie unterliegt einem kontinuierlichen Aktualisierungs- und Kommunikationsprozess.

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