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  • Verhaltenskodex für Lieferanten

Verhaltenskodex für Lieferanten

Als evangelisch-diakonischer Träger erbringt die Bergische Diakonie vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes qualifizierte soziale Dienstleistungen. In diesem Sinn gestalten wir unsere Arbeit mit drei übergreifenden Zielen – christliches Leben, professionelle Arbeit und verantwortliches Wirtschaften. Gleichzeitig sind wir uns des daraus entstehenden Spannungsfeldes bewusst.

Wir bekennen uns zu einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung und sind bestrebt, unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistung im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner die Geltung der nachstehen-den Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Unterauftragsnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführte Standards und Regelungen zu verpflichten. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für das Unternehmen in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Anforderungen von Standards einhalten.

 

 

Anforderungen an Lieferanten zur sozialen Verantwortung

Menschenrechte

Der Lieferant respektiert die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Menschenrechte eines Jeden. Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte ist zu unterstützen. Die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen ist durch den Lieferanten zu verhindern.

Diskriminierung, Inklusion und Diversität

Die Diskriminierung von Mitarbeitenden in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Über-zeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert. Der Lieferant fördert die Chancengleichheit am Arbeitsplatz und die Gleichbehandlung seiner Mitarbeitenden unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Geschlecht und Alter.

Keine Belästigung und keine Nötigung

Der Lieferant toleriert kein Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt), das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann.

Faire Arbeitsbedingungen

Der Lieferant vergütet seine Mitarbeitenden angemessen und gewährleistet die Zahlung der gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlöhne. Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, während den Beschäftigten nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.

Ausschluss von Zwangsarbeit

Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden.

Verbot der Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre.

Gesundheit und Sicherheit

Der Lieferant sorgt für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum wirksamen Schutz seiner Mit-arbeitenden vor Unfällen, chemischen, biologischen und physikalischen Gefahren sowie Berufs-krankheiten, einschließlich Mitarbeitenden-Unterweisungen und persönlicher Schutzausrüstung. Der Lieferant identifiziert und verhindert wirksam relevante Risiken und Notfallsituationen am Arbeitsplatz, in der öffentlichen Umgebung und in den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Wohnräumen und stellt geeignete Notfallpläne, regelmäßige Sicherheitsschulungen und Reaktionsverfahren sicher.

Vereinigungsfreiheit

Der Lieferant respektiert das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung mit den vor Ort geltenden Gesetzen. Den Beschäftigten muss es möglich sein, mit der Unternehmensleitung offen und ohne Angst vor Repressalien oder Belästigung zu kommunizieren.

 

Anforderungen an Lieferanten zur ökologischen Verantwortung

Einsparung von Ressourcen

Der Lieferant praktiziert eine systematische Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die dazu beiträgt, den Einsatz von Energie, Wasser und weiteren Rohstoffen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren.

Vermeiden von kritischen Inhaltsstoffen

Zum Schutz des Lebens an Land und unter Wasser (Biodiversität) entscheidet sich der Lieferant im Rahmen der Möglichkeiten für umweltfreundliches Rohmaterial. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.

Reduktion von Abfall

Der Lieferant minimiert Abfälle und fördert Kreislaufwirtschaft, indem er wiederverwertbare Produkte und Verpackungen herstellt bzw. einsetzt und die Rückführung von Wertstoffen zum Recycling er-leichtert.

Reduktion der Treibhausgasemissionen

Der Lieferant reduziert die mit seinen Geschäftsaktivitäten verbundenen Kohlenstoff Emissionen wirk-sam. In diesem Zuge unterstützt er möglichst gebündelte Bestellungen, um den Kohlenstoff-Fußabdruck für den Transport zu minimieren.

Betriebliches Umweltmanagementsystem

Der Lieferant beachtet die gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umwelt-schutz. Der Lieferant richtet ein Umweltmanagementsystem ein oder wendet ein vergleichbares Sys-

 

 

Anforderungen an Lieferanten zur ethischen Verantwortung

Einhaltung von Gesetzen

Der Lieferant hält die Gesetze der geltenden Rechtsordnung in vollem Umfang ein.

Fairer Wettbewerb

Die Regeln für einen fairen Wettbewerb sind unabdingbare Voraussetzung für eine leistungsorientierte Marktwirtschaft, um wirtschaftliche Effizienz, Entwicklung und Innovationen zu fördern. Daher achtet und fördert der Lieferant den fairen Wettbewerb und agiert in Übereinstimmung mit allen geltenden Wettbewerbs- und/oder Kartellgesetzen.

Verbot von Korruption und Bestechung

Der Lieferant duldet keine Art von Korruption, Bestechung oder Erpressung noch beteiligt er sich in irgendeiner Form daran. Dies umfasst auch jegliche illegalen Zahlungsangebote oder ähnliche Zu-wendungen an Amtsträger, um deren Entscheidungsfindung zu ­beeinflussen. Unseren Mitarbeiten-den werden keine Geschenke oder persönlichen Vorteile angeboten, die als Bestechung aufgefasst werden könnten. In keinem Fall werden Geschenke oder Bewirtungen angeboten, um eine Geschäftsbeziehung unangemessen zu beeinflussen, bzw. die gegen geltendes Recht oder ethische Standards verstoßen.

Anti-Geldwäsche

Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche ein und setzt die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche Aktivitäten um. Wir akzeptieren nur Geldmittel aus legitimen Quellen.

Nachhaltigkeitsinformationen

Der Lieferant legt alle vorhandenen Nachhaltigkeitsdaten offen und berichtet über seine Geschäftstätigkeit wahrheitsgemäß und vollständig sowie in Übereinstimmung mit den relevanten Berechnungs- bzw. Offenlegungsstandards.

Bereitstellung von Produktdaten

Der Lieferant stellt die relevanten und nachhaltigkeitsspezifischen Produktdaten entlang des Produktlebenszyklus nach Möglichkeit zur Verfügung.

Die Lieferanten müssen uns unverzüglich über rechtliche Angriffe, behördliche Untersuchungen oder straf-rechtliche Verfolgungen informieren, die ihre Leistung in Bezug auf das Geschäft mit uns beeinträchtigen können oder unseren Ruf bzw. den unserer Mitglieder potenziell nachteilig beeinflussen könnten.

Datenschutz

Der Lieferant verwaltet und schützt alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsordnung, insbesondere der europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).

Vertraulichkeit

Der Lieferant respektiert die vertraulichen Geschäftsinformationen anderer und schützt entsprechen-de Rechte. Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren. Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.

Identifizierung von Bedenken

Der Lieferant ermutigt seine Mitarbeitenden, Bedenken, Beschwerden oder potenziell ungesetzliche Aktivitäten am Arbeitsplatz bzw. bei geschäftlichen Aktivitäten vertraulich zu melden, ohne dass ihnen Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen drohen, und stellt ihnen entsprechende Mittel zur Verfügung. Der Lieferant untersucht solche Berichte und ergreift bei Bedarf Korrekturmaßnahmen.

 

Anforderungen an Lieferanten zur Lieferkette

Unterauftragnehmer

Der Lieferant hält die zuvor formulierten Anforderungen und Standards innerhalb seiner Lieferkette ein, indem er seine Auftragnehmer auf konsequente Weise verpflichtet und bewertet.

Regulierung der Lieferkette

Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Managements seiner Lieferketten ein. Dies gilt u.a. für alle sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten sowie speziellen Vorgaben, wie z.B. die EU-Konfliktmineralienverordnung.

Lokale Gemeinschaften

Der Lieferant respektiert die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange der Anwohner im Bereich seines Betriebes bzw. seiner Produktionsstätten.

 

Umsetzung der Anforderungen

Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachts auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken fordert das Unternehmen die Offen-legung der Lieferketten.

Gegenüber Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder Beendigung einer Lieferbeziehung führen können.

 

Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten

Der Lieferant verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Dokuments, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze/Anforderungen zu halten.

 

Wir bestätigen hiermit:

  1. Wir haben den „Verhaltenskodex für Lieferanten“ (nachfolgend „Verhaltenskodex“) erhalten und verpflichten uns, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex einzuhalten, soweit diese über unsere Verpflichtungen aus den Lieferantenverträgen mit der Bergischen Diakonie hinaus-gehen.
  2. Wir erkennen an, dass die in diesem Verhaltenskodex zum Ausdruck gebrachten Bestimmungen einen wichtigen Bestandteil der Lieferantenauswahl und -bewertung darstellen.
  3. Wir erklären uns damit einverstanden, dass die Bergische Diakonie das Recht hat, nach vorheriger Terminabsprache Audits durchzuführen, um die Einhaltung des Verhaltenskodexes in unseren ei-genen oder in beauftragten Fertigungsstätten, Depots bzw. Lägern zu überprüfen.
  4. Im Falle eines Verstoßes gegen die im Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze und Anforderungen werden wir die Bergischen Diakonie unverzüglich informieren. Bei öffentlich geäußerten Beschwerden, z. B. in den Medien, über einen angeblichen Verstoß gegen die im Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze und Anforderungen oder über sonstige Vorfälle, die zu einer Schädigung des Ansehens von der Bergischen Diakonie führen könnten, werden wir die Bergische Diakonie auf Verlangen unverzüglich eine schriftliche Unternehmenserklärung zu den Vorwürfen übermitteln.
  5. Wir akzeptieren, dass die Bergische Diakonie das Recht hat, bestehende Lieferantenverträge und/oder darauf basierende Bestellungen frist- und entschädigungslos zu kündigen, wenn wir:
    a) gegen die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodexes verstoßen oder
    b) unserer Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nachkommen.
  6. Soweit eine schnelle Abhilfe unsererseits möglich ist, kann die Bergische Diakonie das Kündigungsrecht nach dieser Erklärung erst ausüben, wenn eine von der Bergischen Diakonie gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist.
  7. Wir sind damit einverstanden, dass diese Erklärung demselben materiellen Recht, Rechtsweg und Gerichtsstand unterliegt, der für Lieferantenverträge und/oder Bestellungen mit der Bergischen Diakonie vereinbart wurde. Soweit solche Vereinbarungen nicht bestehen (ausgenommen Normen, die auf andere Vorschriften verweisen), unterliegt diese Erklärung dem materiellen Recht, dem Gerichtsstand und der Rechtsprechung des Sitzes des Bergischen Diakonie.
  8. Wir erklären uns damit einverstanden, dass die Bergische Diakonie den oben genannten Verhaltenskodex gemäß Änderungen in der entsprechenden Gesetzgebung, den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung oder den Prinzipien des UN Global Compact überprüfen und anpassen kann. In diesem Fall wird uns die Bergische Diakonie entsprechend informieren.

Download

Verhaltenskodex

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Otto-Ohl-Weg 10
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Fax: 0202 2729-381
info@bergische-diakonie.de

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