• Niemanden und nichts aufgeben

Betroffene Heimerziehung

Auf dieser Seite haben wir Informationen für Betroffene mit Leiderfahrung während der Heimerziehung zusammengestellt. Wenn Sie als Betroffene*r mehr Auskünfte haben möchten, finden bei unserer Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder Rat und Hilfe. Wir helfen Ihnen bei Anfragen, stellen die im Archiv vorhandenen Unterlagen zur Verfügung. Auch informieren wir Sie über weitere Beratungsmöglichkeiten und begleiten Sie bei der Antragsstellung auf Anerkennungsleistungen. 

Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und die mit ihr verbundenen Träger und Einrichtungen haben sich verpflichtet, das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu befolgen.

Dieses Gesetz definiert sexualisierte Gewalt als jede unerwünschte sexuell bestimmte Verhaltensweise, durch die die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Diese Form der Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder tätliche Handlungen erfolgen und schließt auch das Unterlassen von Schutzmaßnahmen durch Leitungspersonen mit ein. Die Bergische Diakonie ist Mitglied und unterstützt den Fond der Anerkennungsleistungen. Wir sehen diese Leistungen als einen wichtigen Schritt zur Anerkennung und Unterstützung von Betroffenen. 

Sie sind von sexualisierter Gewalt durch eine*n Mitarbeiter*in oder ehrenamtlich Tätige*n einer Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL betroffen?

Hier finden Sie Beratung, Hilfe und die Möglichkeiten des Antrags auf Anerkennungsleistungen für bereits verjährte Ansprüche: Hilfe für Betroffene | Diakonie RWL (diakonie-rwl.de)

Am 25.01.2024 wurde die deutschlandweite Studie des unabhängigen Forschungsverbund ForuMForschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland veröffentlicht. Diese Studie gliedert sich in fünf Teilprojekte und wird in einem sogenannten Metaprojekt zusammengeführt. Informationen zur Studie und die Möglichkeit des Downloads finden sie hier:  https://www.forum-studie.de/aktuelles/

Als Bergische Diakonie begrüßen wir diese Studie und freuen uns, dass ein wichtiger Schritt der gemeinsamen Aufarbeitung in der Evangelischen Kirche und Diakonie umgesetzt wurde.

Wir wissen, dass in unseren Einrichtungen (insbesondere in den Jahren von 1949-1979) Kinder und Jugendliche seelische, körperliche und sexualisierte Gewalt erfahren haben und dass wir eine aufrichtige Aufarbeitung und Kommunikation den Betroffenen schuldig geblieben sind. Dafür bitten wir die Betroffenen um Verzeihung und setzen unsere Hoffnung auf neue Formen der Kommunikation mit ihnen.

Bis zum 31. Dezember 2014 konnten Betroffene, die von 1949 bis 1975 in Heimeinrichtungen gelebt haben, Ansprüche bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle des "Fonds Heimerziehung"  anmelden. Auch Betroffene der Heimerziehung aus der Bergischen Diakonie konnten wir in diesem Antragsverfahren begleiten und unterstützen.  
2021 wurde die pauschale finanzielle Anerkennung für Betroffene von sexualisierter Gewalt verändert. Sie erhalten jetzt individuelle Zahlungen. Eine unabhängige Kommission ist für die Prüfung der Anträge zuständig. Als Betroffene*er können Sie sich hier persönlich informieren und einen entsprechenden Antrag stellen:

Informationen und die Online-Version des Antragsformulars finden Sie hier im Download.

Die Bergische Diakonie bekennt sich zur ihrer Geschichte und den leidvollen Erfahrungen von Betroffenen der Heimerziehung in der Einrichtung „Gut an der Linde“ in Moitzfeld.

Anfang 2010 wandten sich ehemalige Heimkinder aus dem früheren Knabenheim „Gut an der Linde“ in Bensberg-Moitzfeld mit der Bitte um Aufklärung an den damaligen Vorstand der Bergische Diakonie Aprath (BDA) Pfarrer Peter Iwand. Für die Bergische Diakonie Aprath stand schnell fest, dass Heimkindern insbesondere zwichen 1949-1979 in dieser Einrichtung großes persönliches Leid widerfahren ist. Die Einrichtung wurde 1980 geschlossen.

In 2010 gab es die ersten Gespräche mit Betroffenen der Heimerziehung, in gemeinsamen „Runden Tischen“ mit Betroffenen, Vorstand und fachkundigen Vertretern aus der Bergischen Diakonie.

Die Gespräche waren geprägt von der Darstellung und Annahme der Erinnerungen und Erfahrungen während der Heimunterbringung. Wege der Erfassung, Dokumentation und Aufarbeitung wurden intensiv erörtert und gesucht. Die Bergische Diakonie beschloss eine Aufarbeitung mit Hilfe externer wissenschaftlicher Begleitung, durch einen Forschungsauftrag an die Evangelischen Fachhochschule Bochum. Diese Arbeit konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, da nur Archivmaterial zur Verfügung stand. So wurden nur die äußeren Umstände der damaligen Situation erfasst. 

Auf Grundlage des vorliegenden Datenmaterials und der geführten Gespräche wissen wir, dass erhebliche Missstände im „Gut an der Linde“ vorlagen. Es gab zu diesem Zeitraum erhebliche persönliche und fachliche Fehlleistungen in Form von sexualisierter Gewalt und übergriffigem Verhalten durch Mitarbeitende, fortwährender Nachlässigkeiten, mangelnder Personalbesetzung, sich widersprechender pädagogischer Konzepte sowie einer fehlender verantwortungsvollen Steuerung. 

Die Bergische Diakonie stellt sich ihrer Verantwortung aus der Vergangenheit und bittet die Betroffenen der Heimerziehung um Entschuldigung für das zugefügte Leid.

Als Organisation haben wir die Verpflichtung, die leidvollen Erfahrungen der Betroffenen in unserer Organisation zu bewahren und zukünftiges Leid mit all unseren Möglichkeiten zu verhindern.

Dies ist für die Bergische Diakonie ein ständig präsenter und fortwährender Prozess der:

Wir beteiligen uns an der gesellschaftlichen bzw. politischen Lösung, die für dieses Versagens gefunden wurde, indem wir gemeinsam mit anderen Trägern in Fonds einzahlen, die so aus kollektiven Mitteln Zahlungen an Einzelne vornehmen können.

Wir tragen zugleich Verantwortung, indem wir durch unsere pädagogischen Konzepte und internen Sicherungssysteme nach Möglichkeit verhindern, dass sich Vergleichbares bei uns wiederholen kann.

Wir nehmen an uns gestellten Anfragen ernst und beantworten diese fachkundig nach den uns vorliegenden, noch vorhandenen Unterlagen.

Wenn Ehemalige mit Leiderfahrungen auf uns zukommen, helfen wir nach unseren Möglichkeiten. Wir bieten unsere Unterstützung an und helfen mit, ihre Geschichte zu rekonstruieren. Wir erwarten unsererseits keine Versöhnungsangebote. Wir stehen aber für eine individuelle Aufarbeitung zur Verfügung. Wenn daraus Begleitung und Versöhnung werden kann, nehmen wir das gerne auf.

Zur Auseinandersetzung und Verantwortung gehört auch, dass wir unsere heutige Arbeit im Sinne unserer Mitarbeitenden und unserer Bewohner*innen und Klient*innen vor ungerechtfertigten Angriffen schützen. Das tun wir mit allen gebotenen Mitteln.

Pfarrer Jörg Hohlweger, Theologischer Vorstand der Bergischen Diakonie von 2011 bis 2023

Kontakt & Beratung

Anlaufstelle für Betroffene der Heimerziehung von 1945-1970

Bergischen Diakonie

Otto-Ohl-Weg 10
42489 Wülfrath

Renate Zanjani
Tel.: 0202 2729-603
Fax: 0202 2729-604
Mobil.: 0163 4777500
renate.zanjani@bergische-diakonie.de

Dagmar Freund
Tel.: 0202 2729-301
dagmar.freund@bergische-diakonie.de

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