Für eine Förderung stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Die Qualifizierungskurse für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI), für Pflege- und ServiceassistentInnen und die Weiterbildung zur Gerontotherapeutin, zum Gerontotherapeuten des BildungsZentrums Bergische Diakonie sind nach AZAV zertifiziert.
Auch 2017 gibt es den Bildungsscheck NRW sowohl für Bürgerinnen und Bürger wie auch für KMU (kleine und mittlere Unternehmen mit max. 249 Beschäftigen). In der neuen ESF Förderphase (Europäischer Sozialfonds) richtet sich der Bildungsscheck NRW vor allem an Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Wer die folgenden Konditionen erfüllt, kann den Bildungsscheck grundsätzlich erhalten
- Einen Bildungsscheck beantragen können alle Beschäftigten in NRW (außer Öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende
- Das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben
- Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 30.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen
- Die Kurskosten müssen mindestens 500,- Euro brutto betragen
- Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie einen Bildungsscheck erhalten
- Förderhöhe je Bildungsscheck: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro
Selbständige und Freiberufler können den Bildungsscheck nicht erhalten.
Online Check – Können Sie einen Bildungsscheck erhalten?
Beratungseinrichtungen informieren und stellen Ihren persönlichen Bildungsscheck aus. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht. Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt eine wichtige Einschränkung: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält keinen Bildungsscheck.
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Das Programm Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und dem Spargutschein („Weiterbildungssparen“), die miteinander kombiniert werden können.
Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten.
Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 550 Beratungsstellen in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) betragen darf.
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