• Bildung und Pädagogik

Förderung

Für eine Förderung stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Bildungsgutschein

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Die Qualifizierungskurse für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI), für Pflege- und ServiceassistentInnen und die Weiterbildung zur Gerontotherapeutin, zum Gerontotherapeuten des BildungsZentrums Bergische Diakonie sind nach AZAV zertifiziert.

Bildungsscheck NRW

Auch 2017 gibt es den Bildungsscheck NRW sowohl für Bürgerinnen und Bürger wie auch für KMU (kleine und mittlere Unternehmen mit max. 249 Beschäftigen). In der neuen ESF Förderphase (Europäischer Sozialfonds) richtet sich der Bildungsscheck NRW vor allem an Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

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Bildungsprämie

Das Programm Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und dem Spargutschein („Weiterbildungssparen“), die miteinander kombiniert werden können.

Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten.
Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 550 Beratungsstellen  in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) betragen darf.

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Kontakt & Beratung

Bildungszentrum Bergische Diakonie

Hofkamp 108
42103 Wuppertal

Christine Ansorge
Tel.: 0202 478247-6118
Fax: 0202 478247-6119
christine.ansorge@bergische-diakonie.de

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