Wer die folgenden Konditionen erfüllt, kann den Bildungsscheck grundsätzlich erhalten
- Einen Bildungsscheck beantragen können alle Beschäftigten in NRW (außer Öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende
- Das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben
- Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 30.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen
- Die Kurskosten müssen mindestens 500,- Euro brutto betragen
- Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie einen Bildungsscheck erhalten
- Förderhöhe je Bildungsscheck: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro
Selbständige und Freiberufler können den Bildungsscheck nicht erhalten.
Online Check – Können Sie einen Bildungsscheck erhalten?
Beratungseinrichtungen informieren und stellen Ihren persönlichen Bildungsscheck aus. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht. Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt eine wichtige Einschränkung: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält keinen Bildungsscheck.