12 Plätze dienen im Rahmen der Krankenhausbehandlung nach SGB V der stationären kinder- und jugend-psychiatrischen und –psychotherapeutischen Behandlung. 48 Betreuungsplätze werden im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII (KJHG §27 i.V.m. § 34) zur stationären heilpädagogischen Betreuung und psychotherapeutischen Behandlung sowie zur stationären Rehabilitation seelisch behinderter oder von seelisch Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher nach § 35 a SGB VIII genutzt.