Dann wenden Sie sich bitte an uns!
Mit Ihrer Hilfe können wir Missstände oder Rechtsverstöße frühzeitig aufdecken und ihnen entgegenwirken. Damit dies nicht zum Nachteil für Sie als Hinweisgebenendem führt, hat der Gesetzgeber mit dem Hinweisgeberschutzgesetz einen verbindlichen Rahmen geschaffen. So ist sichergestellt, dass alle Hinweise auf Missstände vertraulich behandelt werden.
Die Abteilung für Qualitätsentwicklung der Bergischen Diakonie ist damit beauftragt, Hinweise auf Missstände und unrechtmäßiges Verhalten entgegenzunehmen, sie zu prüfen und ggf. Folgemaßnahmen einzuleiten. Sie können hierzu telefonisch, per Mail oder auch per Brief Kontakt aufnehmen:
Alternativ können Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bergischen Diakonie ihren Hinweis auch über das im internen Bereich des Internetauftritts der Bergischen Diakonie hinterlegte Meldeformular vornehmen.
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass Ihre Mitteilung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist eine Orientierung an den fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Wir behandeln Arbeitsbereiche und Personen, die von Hinweisen betroffen sind, mit der Unschuldsvermutung, solange bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Alle Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt und die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig. Sie können auch eine anonyme Meldung abgeben. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten ermöglichen jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und unserer internen Meldestelle, falls zur Aufklärung des Hinweises zusätzliche Informationen benötigt werden. Außerdem können wir Ihnen so eine Rückmeldung über die Bearbeitung Ihres Hinweises geben.
Bergische Diakonie
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42489 Wülfrath
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